News-Archiv Februar 2011
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Mecklenburg-Vorpommern | 02.02.2011 - 14:13:06
Bad Doberan. Der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Henning von Storch hat sich für eine erneute Diskussion über die Ausgestaltung der Ladenöffnungszeiten in Mecklenburg-Vorpommern ausgesprochen. Vor den offensichtlichen Problemen mit der aktuellen Regelung in den Ausflugsorten, insbesondere an der Küste, dürfe die Politik nicht die Augen verschließen. Gerade sie bedürfen erweiterter Ladenöffnungszeiten an den Wochenenden. All zu oft stehen die Tagesausflügler vor verschlossenen Läden.
„Am 27. Januar 2011 fällte das Sächsische Oberverwaltungsgericht ein bemerkenswertes Urteil (3 C 2/09). Danach ist in Ausflugsorten mit besonderem Besucheraufkommen in Sachsen weiter eine Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen zulässig. Im Lichte dieses Urteiles sollten wir die aktuelle Bäderregelung, die insbesondere den Tourismus in den Ausflugsorten an der Ostseeküste belastet, noch einmal diskutieren.
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hatte am 7. April 2010 die bisher bestehende Bäderregelung als Verstoß gegen den grundgesetzlich verankerten Schutz der Sonn- und Feiertage eingestuft. Seit dem 1. August 2010 ist die neue Bäderverkaufsverordnung wirksam. Sie beschränkt die Sonntagsöffnung auf den Zeitraum zwischen dem letzten Sonntag im März und Oktober und lässt die Öffnung der Geschäfte nur noch in 96 Orten und Ortsteilen zu. Problematisch erweist sich diese Regelung in der touristischen Nebensaison insbesondere an der Küste.
Während wir alles unternehmen, um die Tourismussaison auf das ganze Jahr auszudehnen und so auch eine dauerhafte Beschäftigung der Menschen zu sichern, erschwert die untersagte Sonntagsöffnung diese Anstrengungen ganz deutlich“, kritisierte der CDU-Landtagsabgeordnete.
„Angesichts des aktuellen Urteils aus Sachsen sollten wir im Land erneut in den Dialog treten. Wir brauchen einen besseren Kompromiss als die aktuelle Regelung, um die Interessen der Menschen nach Arbeit und Einkommen und den Schutz des Sonntages zusammen zu bringen. Hier bedarf es einer differenzierten Regelung zwischen den Bädern an der Küste und den übrigen von der aktuellen Bäderregelung betroffenen Orte“, so Dr. Henning von Storch.
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