News-Archiv April 2008
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Landkreis Bad Doberan zu den Veröffentlichungen um Prof. Günther Uecker
Region Bad Doberan | 16.04.2008 - 10:18:28
Bad Doberan. Der Landkreis Bad Doberan äußerte sich heute in einer Pressemitteilung zu den Veröffentlichungen um Prof. Günther Uecker wie folgt:
Im Jahre 2002 erhielt der Künstler Prof. Günther Uecker vom Landkreis Bad Doberan die befristete Genehmigung, auf der Halbinsel Wustrow eine Holzhütte zu errichten. Einigkeit herrschte darüber, dass die Atelier- und Unterkunftshütte nach Ablauf von drei Jahren dort wieder entfernt wird.
Passiert ist jedoch nichts. Im Gegenteil, über die Rechtmäßigkeit der inzwischen verfügten Beseitigungsanordnung ist ein heftiger Streit ausgebrochen.
Aufgrund gehäufter Presseanfragen zum Verfahren gibt der Landkreis Bad Doberan folgende Stellungnahme ab:
Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Prof. Uecker erhielt mit Datum vom 15. April 2002 eine Baugenehmigung für die Aufstellung der Hütte. Die Genehmigung war auf drei Jahre befristet und mit der Auflage versehen, die Hütte nach Ablauf dieser drei Jahre ersatzlos zurückzubauen. Dieser Auflage ist Prof. Uecker nicht nachgekommen. Vielmehr hat er die Hütte ohne Baugenehmigung um eine überdachte Terrasse erweitert und eine Heizungsanlage eingebaut. Eine Verlängerung der befristeten Baugenehmigung wurde ebenfalls nicht beantragt.
Folglich hätte die Hütte bereits im Jahre 2005 wieder aus diesem sensiblen Gebiet entfernt werden müssen.
Die Maßnahmen, die die Verwaltung zwischenzeitlich eingeleitet hat, sind keineswegs Ausdruck von Missgunst und Willkür gegen den Künstler, wie es derzeit häufig in der Öffentlichkeit dargestellt wird. Vielmehr ist ein Verfahren in Gang gesetzt worden, wie es in jeden anderen Fall auch ablaufen würde. Nachdem Mitarbeiter des Umweltamtes festgestellt haben, dass sich die Hütte noch auf der Halbinsel befindet, wurde die Baukontrolle informiert. Diese ist dann tätig geworden und hat am 28. Juni 2007 eine Beseitigungsverfügung erlassen. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet. Das bedeutet, dass Prof. Uecker die Hütte abbauen bzw. abtransportieren lassen muss, ohne ein eventuell langwieriges Rechtsschutzverfahren abzuwarten.
Ein dagegen geführtes vorläufiges Rechtsschutzverfahren mit dem Ziel, die sofortige Vollziehung außer Kraft zu setzen, hatte keinen Erfolg. Die Richterin ist der Auffassung des Landkreises gefolgt. In der Urteilsbegründung vom 31. Januar 2008 heißt es, die Atelier- und Unterkunftshütte des Antragstellers sei formell und materiell illegal.
Formell illegal deshalb, weil keine gültige Baugenehmigung mehr vorliegt und materiell illegal, weil sie nach den geltenden Vorschriften auch nicht baugenehmiungsfähig ist. Das Vorhaben liegt im so genannten Außenbereich, wo es nicht zulässig ist, weil es Belange des Natur- und Landschaftsschutzes beeinträchtigt. Die Halbinsel Wustrow ist seit Jahren nicht mehr öffentlich zugänglich und völlig ungenutzt. Wann die Fundus-Gruppe ihr Vorhaben dort umsetzen wird, ist heute noch völlig offen. Fest steht jedoch, dass das gesamte Areal ein außerordentlich hochwertiges und sensibles natürliches Refugium für viele störungsempfindliche Tier- und Pflanzenarten bildet. Hier sollen jegliche Störungen vermieden werden.
Das Hauptsacheverfahren läuft noch. Prof. Uecker hat Widerspruch gegen die Beseitigungsverfügung erhoben. Da über den Widerspruch noch nicht entschieden wurde, kann hierzu derzeit keine Aussage getroffen werden.
Unabhängig davon sei noch mal darauf aufmerksam gemacht, dass es Prof. Uecker unbenommen ist, das Einverständnis der Eigentümerin vorausgesetzt, auch künftig auf Wustrow zu wirken. Die nahe gelegene Stadt Rerik bietet ausreichend Unterkunftsmöglichkeiten, die Prof. Uecker in der Vergangenheit bereits wiederholt genutzt hat.
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