News-Archiv August 2011

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Innenministerium zur Berichterstattung der Ostseezeitung über eine armenische Familie in Kühlungsborn

Region Bad Doberan | 04.08.2011 - 13:02:14

Schwerin/Bad Doberan. Zur heutigen Berichterstattung der Ostseezeitung über eine armenische Familie in Kühlungsborn stellt das Innenministerium folgendes klar: 
 
Gerade der Innenminister ist - wie auch die Ausländerbehörden - an Recht und Gesetz gebunden. Er ist keine Revisionsinstanz und steht nicht über den Gerichten. Der Innenminister kann nicht einfach Gerichtsurteile kassieren.
 
Die Neuregelung des Aufenthaltsgesetzes für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende greift in diesem Falle nicht, weil die hier betroffenen Kinder die gesetzlichen Altersvoraussetzungen bei weitem nicht erfüllen.
 
Nach dem Gesetz kann in derartigen, rechtlich abgeschlossenen Fällen, ausschließlich die Härtefallkommission über die gesetzlichen Voraussetzungen hinausgehend um die Erteilung eines Bleiberechts bitten. In diesem Fall hat die Härtefallkommission, die unter humanitären Gesichtspunkten entscheidet, nach eingehender Beratung im Februar 2011 beschlossen, eine derartige Bitte nicht zu stellen. Über diese Entscheidung kann sich der Innenminister nicht hinwegsetzen.


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Formale Bürokratie zerstört den Rechtsstaat

Natürlich kennt der Normalbürger nicht die zitierten Gerichtsurteile, aber es scheinen formale Gründe der Abschiebung zu sein. Die Reaktionen aus der Umgebung der Familie und von Kommunalpolitikern bestätigen eine solche Annahme. Wir erleben im Moment in Deutschland himmelschreiende Urteile, die die Volksseele berechtigt erzürnen. Solche Beispiele gehören auch dazu. Der Innenminister hat Richtlinienkompetenz und kann sich auch in ein solches Verfahren einschalten und darf sich nicht "verstecken". Wenn Formalismen Schaden anrichten, muss man bessere Regelungen schaffen, oder sollen die Rechten im Wahlkampf mit Ihren Forderungen" Ausländer raus" von der CDU Schützenhilfe erhalten.

06.08.2011 - 11:00:05


 

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