News-Archiv Mai 2008

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Innenminister Schäuble verbietet rechtsextremistische Organisationen

Nachrichten aus Deutschland | 07.05.2008 - 10:15:19

Berlin. „Die Bekämpfung des Rechtsextremismus in all seinen Ausprägungen – Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Neonazismus – ist dem Bundesminister des Innern ein zentrales Anliegen. Neben zivilgesellschaftlichem Engagement ist hier auch staatliches Handeln gefragt“, so beginnt eine aktuelle Pressemitteilung aus dem Bundesinnenministerium.
 
Der Bundesinnenminister hat heute den Verein „Collegium Humanum“ (CH) einschließlich seiner Teilorganisation „Bauernhilfe e.V.“ sowie den „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ (VRBHV) verboten. 
 
Seit 6:00 Uhr führen die Länder bundesweite Durchsuchungen und Beschlagnahmen in nahezu 30 Objekten durch. Von den Maßnahmen schwerpunktmäßig betroffen sind die Länder Nordrhein–Westfalen, Niedersachsen und Hessen. 
 
Das Verbot erfolgt gem. § 3 des Vereinsgesetzes. Beide Vereine richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und verstoßen durch ihre fortgesetzte Leugnung des Holocaust gegen geltendes Recht.
 
Die Vereine sind Sammelbecken organisierter Holocaustleugner. Die Vereinstätigkeit besteht aus antisemitischer Propaganda und der Verherrlichung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Dieses rechtsextremistische Gedankengut wurde im Internet, in Druckerzeugnissen sowie in der vereinseigenen Liegenschaft in Vlotho (NRW) verbreitet. Dort trafen sich Holocaustleugner und Neonazis aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit den Verboten wurde dieses Treiben unterbunden. 
 
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble:
 
„Der Rechtsextremismus hat viele Gesichter. Dazu gehören junge Neonazis ebenso wie alte Nationalsozialisten. Ihnen gemeinsam ist die Ablehnung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Der Staat ist in der Pflicht, dem zu begegnen und alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen. Die geistigen Brandstifter, mit denen wir es hier zu tun haben, sind der Nährboden, aus dem letztlich auch rassistisch motivierte Gewalt erwächst.“
 
Mit den Verboten ist den Vereinen jede Betätigung sowie die Bildung von Ersatzorganisationen untersagt. Zuwiderhandlungen sind strafbar.


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