News-Archiv Dezember 2007
Vorsicht bei Kauf und Gebrauch von Feuerwerkskörpern
Mecklenburg-Vorpommern | 27.12.2007 - 09:56:20
Bad Doberan. Feuerwehr und Polizei sind auch in diesem Jahr wieder auf eine große Zahl von Feiern und Veranstaltungen zum Jahreswechsel eingestellt und gut vorbereitet.
Innenminister Lorenz Caffier möchte allen ehrenamtlich und beruflich Verpflichteten, die über Silvester in den Polizeidienststellen und Feuerwehrhäusern ihren Dienst absolvieren, schon vorab für die hohe Einsatzbereitschaft danken.
Der Innenminister weist auf die besonderen Gefahren hin, die der Umgang mit Feuerwerkskörpern mit sich bringt. "Unsachgemäße Handhabung und Selbstüberschätzung, oft in Kombination mit Alkoholgenuss, führen immer wieder zu schweren Verletzungen und Bränden.
Ich möchte daher alle Bürger aufrufen:
Halten Sie unbedingt die angegebenen Sicherheitsbestimmungen auf der Pyrotechnik ein und zünden Sie Ihr Feuerwerk nur in gebührender Entfernung von brennbaren Gebäuden - in unserem Land gehören dazu besonders reetgedeckte Häuser! Richten Sie Ihr Feuerwerk keinesfalls auf Menschen oder Tiere. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie an Tankstellen verbietet sich die Verwendung von Raketen und Böllern."
Minister Caffier erinnert, dass das klassische Silvesterfeuerwerk wie Böller und Raketen nur im zugelassenen Zeitraum verkauft werden darf, der in der Presse bekannt gegeben wird. Der Verkauf ist nur an Personen über 18 Jahren gestattet. Er warnte zugleich vor selbstgebastelten Feuerwerkskörpern und sogenannten Grauimporten, d.h. aus dem Ausland mitgebrachten und nicht zugelassenen "Mega-Krachern".
"Diese Pyrotechnik ist mit extrem hohen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei "richtiger" Handhabung zu schweren Verletzungen führen.
Die Einfuhr solcher Feuerwerkskörper ist deshalb verboten und strafbar. Sollte es trotz aller Vorsorge dennoch zu Unfällen oder Bränden kommen, alarmieren Sie über Notruf 110 oder 112 die Polizei bzw. die Feuerwehr. Denken Sie bitte auch daran, dass es der Feuerwehr auf die schnelle Alarmierung, eine exakte Ortsangabe sowie vorbeugende Freihaltung von Anfahrtswegen und Löschwasserentnahmestellen ankommt."
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