News-Archiv Januar 2008

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Bundesprogramm „Kommunalkombi“: Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Kommunen 10,8 Millionen Euro

Mecklenburg-Vorpommern | 16.01.2008 - 09:56:35

Schwerin. Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Kommunen des Landes bei der Inanspruchnahme des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“ mit 10,8 Millionen Euro. „Die Kommunen erhalten für die Schaffung von zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose einen Zuschuss des Landes“, sagte Wirtschaftminister Jürgen Seidel am Dienstag in Schwerin.

Ergänzend zur Bundesförderung von bis zu 500 Euro des Arbeitsnehmerbruttoentgelts, der Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge und weiterer 100 Euro für Personen über 50 Jahre fördert das Land in diesem und im nächsten Jahr jeweils 1.000 Personen für drei Jahre mit monatlich bis zu 150 Euro. „Damit soll den Kommunen der Schritt erleichtert werden, das speziell für Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit geschaffene Bundesprogramm zu nutzen“, hob Seidel hervor. „Ziel ist es, kommunale und soziale Strukturen vor Ort zu stärken.“

Die Förderung der Arbeitsplätze ist auf drei Jahre befristet. Die Beschäftigten müssen zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten der Gemeinden, Städte oder Kreise ausführen. Die Zusätzlichkeit jeder einzelnen Stelle muss dabei nachgewiesen werden. Die Arbeitszeit soll im Regelfall 30 Stunden wöchentlich betragen und das zu zahlende Arbeitsentgelt muss den tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelten entsprechen. Andere Arbeitgeber, wie zum Beispiel Vereine können mit Zustimmung der kommunalen Arbeitgeber auch Antragsteller sein. Eine Beeinträchtigung des ersten Arbeitsmarktes muss verhindert werden.

Das Programm richtet sich an Langzeitarbeitslose, die  über zwei Jahre ohne Arbeit sind und die bereits ein Jahr ununterbrochen Arbeitslosengeld II bezogen haben.

Beim Kommunalkombi handelt es sich um ein Bundesprogramm, das sich direkt an die Kommunen wendet. Anträge auf eine Förderung sind von Kommunen oder anderen Arbeitgebern im Einvernehmen mit den Kommunen zentral beim Bundesverwaltungsamt zu stellen. Antragsvordrucke und weitere Informationen sind unter  HYPERLINK "http://www.kommunal-kombi.bund.de" www.kommunal-kombi.bund.de herunterzuladen. Telefonische Auskünfte sind beim Bundesverwaltungsamt unter der Rufnummer 0228/99 358 5700 zu erhalten.



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