News-Archiv Mai 2009
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Fördermittel für Kleinkläranlagen jetzt in Anspruch nehmen
Region Bad Doberan | 05.05.2009 - 11:04:51
Bad Doberan. Die untere Wasserbehörde des Landkreises Bad Doberan weist darauf hin, dass nach den Festlegungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern alle Grundstücks-abwasseranlagen in Ortslagen, die abwassertechnisch nicht erschlossen werden sollen, bis zum 31. Dezember 2013 dem Stand der Technik entsprechen müssen. Die derzeit teilweise noch praktizierten und auf DDR-Recht begründeten Gewässerbenutzungen sind bis zu diesem Zeitpunkt einzustellen. Gleiches gilt auch für Abwasseranlagen, die ohne Genehmigung betrieben werden.
Im Landkreis Bad Doberan haben in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Grundstückseigentümer die Förderung des Landes genutzt und Kleinkläranlagen errichtet. Für dieses Jahr hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz nun einen zusätzlichen Anreiz für all diejenigen geschaffen, die bisher angesichts der Kosten Zurückhaltung geübt haben. Und zwar hat das Ministerium die Fördersätze für alle Anträge, die im Zeitraum vom 24. März bis
31. Dezember 2009 gestellt wurden bzw. werden, verdoppelt.
Durch die Richtlinie zur Förderung von Abwasseranlagen wird der Bau der Anlagen für bestehende Wohngebäude in Abhängigkeit von den Herstellungskosten nunmehr wie folgt bezuschusst:
Anlagen von mindestens 3.500 Euro: mit bis zu 1.500 Euro
Anlagen von mindestens 7.000 Euro: mit bis zu 3.000 Euro
Anlagen von mindestens 10.000 Euro: mit bis zu 4.000 Euro
Voraussetzung dafür ist, dass die Anträge bis zum 31. Dezember 2009 bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Bad Doberan als Bewilligungsbehörde eingehen und die Vorhaben bis zum 31. Dezember 2011 durchgeführt und abgerechnet sein müssen.
Da bereits feststeht, dass das Land ab 2010 wieder zu den alten Fördersätzen zurückkehren wird, empfiehlt der Landkreis den betroffenen Grundstückeigentümern, die Beantragung der Fördermittel zum Bau ihrer Kleinkläranlage möglichst in diesem Jahr (2009) durchzuführen.
Für Fragen zu Inhalt und Form der Antragstellung steht Frau Ilona Schullig unter Telefon 038203 60574 oder E-Mail ilona.schullig@lk-dbr.de gern zur Verfügung.
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