News-Archiv Mai 2009

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Erweiterte Ladenöffnungszeiten im Landkreis Bad Doberan

Region Bad Doberan | 11.05.2009 - 11:46:09

Bad Doberan. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus  des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat im Einvernehmen mit dem Innenministerium am 17. April 2009 die Verordnung über erweiterte Ladenöffnungszeiten in Kur- und Erholungsorten, Weltkulturerbestädten sowie in anerkannten Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr verkündet.
 
In nachfolgenden Orten und Ortsteilen des Landkreises Bad Doberan ist der gewerbliche Verkauf an Sonntagen, die keine gesetzlichen Feiertage sind, in der Zeit von 11:30 Uhr bis 18:30 Uhr zulässig.
Davon ausgenommen ist der gewerbliche Verkauf in Baumärkten, Möbelhäusern und Autohäusern sowie der Monat Dezember; der gewerbliche Verkauf am ersten Advent ist zulässig. (Weitere Angaben siehe Verordnung – veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 7/2009 vom 29. April 2009, S. 323 – 328 und auf den Internetseiten des Landkreises  Bad Doberan unter www.landkreis-bad-doberan.de , Verwaltung, Kreisverwaltung, Planungsamt, Gewerbeangelegenheiten.
 
Die o.g. Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2012 außer Kraft. Die Bäderverkaufsverordnung vom 17. Dezember 2007, die durch die Verordnung vom 
04. November 2008 geändert worden ist, tritt mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
 
Kur- und Erholungsorte
Bad Doberan
OT Bad Doberan
OT Heiligendamm (nur für die Dauer der Anerkennung; die derzeitige Anerkennung ist befristet bis zum 26. Februar 2014)
Graal-Müritz
Kühlungsborn
Nienhagen
Rerik
 
Anerkannte Ausflugsorte und Ortsteile mit besonders starkem Fremdenverkehr
Am Salzhaff
OT Pepelow
Rövershagen


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