News-Archiv März 2008
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Überhöhte Gaspreise - Kartellamt ermittelt in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern | 06.03.2008 - 07:10:33
Schwerin. Das Bundeskartellamt hat wegen des Verdachts überhöhter Gaspreise für Haushalts- und Gewerbekunden bundesweit Missbrauchsverfahren gegen Gasversorger eingeleitet. „Darunter befinden sich auch zwei Stadtwerke mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Wirtschaftsminister Jürgen Seidel am Mittwoch in Schwerin. Es handelt sich dabei um die Versorger Wismar-Land und Rostock. „Das Wirtschaftsministerium seinerseits hat Vorermittlungen gegen weitere Gasversorger in Mecklenburg-Vorpommern eingeleitet.“
Ein gemeinsames Vorgehen von Bundeskartellamt und Landeskartellbehörde ist auch in anderen Bundesländern vorgesehen. Eine bundesweite Untersuchung der Gaspreise hat gezeigt, dass teilweise erhebliche Abweichungen von 25 bis 45 Prozent und mehr zwischen den Unternehmen bestehen.
Die zu Jahresbeginn in Kraft getretene letzte Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat die Möglichkeiten der Kartellbehörden verbessert, gegen missbräuchliches Verhalten im Energiebereich vorzugehen. Der neue § 29 sieht unter anderem eine Umkehr der Beweislast vor, d.h. die Versorgungsunternehmen müssen nachweisen, dass ihre hohen Preise sachlich gerechtfertigt sind. „Das ist eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Rechtslage, nach der die Beweislast ausschließlich bei der Kartellbehörde lag“, sagte Seidel. Als missbräuchlich gelten jetzt auch Preise, die die Kosten der Unternehmen in unangemessener Weise überschreiten.
Das Wirtschaftsministerium in Schwerin hatte der bundesweiten Untersuchung die nach dem GWB erforderliche Zustimmung erteilt. Die Kartellbehörden hatten sich auf eine gemeinschaftliche Aktion verständigt um die vorhandenen Kapazitäten verbessert zu nutzen. Die rechtliche Grundlage hierfür war mit der Novelle zum GWB geschaffen worden.
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