News-Archiv September 2009

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Bundestagswahl 2009: Wichtig ist die Zweitstimme

Tipps & Infos | 17.09.2009 - 09:33:42

Bei der am 27. September 2009 stattfindenden Bundestagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen - eine Erststimme (Personenwahl) für die direkte Wahl eines Wahlkreisabgeordneten (auf der linken Hälfte des Stimmzettels in schwarzem Druck) und eine Zweitstimme (Verhältniswahl) für die Wahl der Landesliste einer Partei (auf der rechten Hälfte des Stimmzettels in blauem Druck). Beide Stimmen können dabei völlig unabhängig voneinander abgegeben werden. Die Abgabe nur einer Stimme, sei es der Erststimme oder der Zweitstimme, ist dabei genauso zulässig wie das Stimmensplitting zwischen Erst- und Zweitstimme auf verschiedene Parteien.
Das eigentliche Stimmengewicht für die Sitzverteilung im Bundestag liegt indes in der Zweitstimme, da sich die Zahl der Sitze der einzelnen Parteien im Parlament nach der Anzahl der von ihnen erworbenen gültigen Zweitstimmen berechnet.
 
Die 598 Sitze im Deutschen Bundestag werden zunächst im Verhältnis der für die Landeslisten der Parteien abgegebenen gültigen Zweitstimmen auf die Parteien verteilt. Die einer Partei zustehenden Mandate werden dann noch entsprechend dem Zweitstimmenergebnis auf die Länder unterverteilt. Unberücksichtigt bei der Sitzverteilung bleiben Parteien, die weniger als 5 Prozent der Zweitstimmen im Bundesgebiet (Fünf-Prozent-Klausel) erhalten oder nicht mindestens drei Wahlkreissitze im Bundesgebiet (Grundmandats-Klausel) direkt erringen.
 
Durch die Erststimme für Wahlkreiskandidaten enthält das Verhältniswahlsystem aber auch Elemente der Persönlichkeitswahl. In jedem der 299 Bundestagswahlkreise - 7 davon in Mecklenburg-Vorpom mern - ist der Kandidat gewählt, der die einfache Mehrheit der Erststimmen erhält.
Das Ergebnis der Verhältniswahl bleibt trotzdem gewahrt, weil die von den Parteien mit den Erststimmen errungenen Wahlkreissitze auf die Sitze angerechnet werden, die ihnen nach den Zweitstimmen zustehen.
Erhält dabei eine Partei mehr Sitze durch Direktmandate, als ihr nach den Zweitstimmen zukommen, so erhöht sich die Zahl der Abgeordneten im Bundestag um diese "Überhangmandate".


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