News-Archiv März 2008

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Kennzeichen-Scanning verfassungswidrig – FDP durch BVerfG bestätigt

Nachrichten aus Deutschland | 11.03.2008 - 11:58:44

Schwerin. Gino Leonhard, innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, erklärt zum aktuellen Urteil zum Kennzeichen-Scanning:
„Das BVerfG beweist sich einmal mehr als das letzte Bollwerk gegen massive Eingriffe in Bürgerrechte. Das heutige Urteil bestätigt die Auffassung meiner Fraktion, dass die gesetzlichen Regelungen von Kennzeichen-Scanning in Mecklenburg-Vorpommern verfassungswidrig sind.
Noch in der letzten Landtagssitzung hat der Innenminister unsere Bedenken mit einem Atemzug weggewischt. Nun hat unser, von der Regierung abgelehnter Antrag auf Aussetzung der entsprechenden Paragraphen im SOG M-V und die verfassungsrechtliche Prüfung mehr Aktualität denn je. Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Verfassungsauslegung des Innenministers.
Wir werden das Thema in der nächsten Landtagssitzung wieder auf die Tagesordnung bringen und dafür Sorge tragen, dass das Kennzeichen-Scanning in Mecklenburg-Vorpommern verfassungsgemäß geregelt oder gänzlich abgeschafft wird.“


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