Bad Doberan / Heiligendamm / w. v. 4,1 Hektar des "Kleinen Wohldes" am westlichen Zipfel von Heiligendamm sollen in einen Hotelpark umgewandelt werden. Gegen die angestrebte Umwandlung formulierte der Bürgerbund eine Willenserklärung.
Bürgermeister und Stadtvertretervorsteher werden, sofern die Erklärung eine Mehrheit findet, beauftragt, diese als Willen der Stadtvertretung als oberstes Willensbildungsorgan der Stadt nachdrücklich gegenüber der Landesforstbehörde zur Geltung bringen.
Über das Papier gibt es jedoch unterschiedliche Meinungen bei den Abgeordneten. Deshalb delegierten sie es erst einmal vor ihrer Tagung am 2. November in die Ausschüsse. Bürgerbund und FDP schickten gleich zwei Ergänzungs- bzw. Änderungsanträge hinterher.
Auch in den Fachberatungen ging es hoch her und es gab zunächst keine Einheitlichkeit der Auffassungen. Als erster konnte sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt nicht zu Klarheit durchringen. Drei Vertreter entschieden sich dagegen, die Annahme durch das Plenum zu empfehlen; drei waren dafür. Das gilt als Ablehnung. Sie wollen das Inkrafttreten von B 30 abwarten und dann eine Änderung anstreben.
Im zweiten Gremium - für Bildung, Soziales, Kultur... - empfahlen die Anwesenden dagegen mit 4 gegen 2 Stimmen die Annahme der Willenserklärung.
Heftige Diskussionen sind wiederum zu erwarten. Die Forstbehörde habe bereits darauf hingewiesen, dass sie keine Einwände gegen die Umwandlung habe. B 30 sei rechtskräftig und durch Beschluss der Vorgänger unterschrieben.
Gegner der vorgeschlagenen Erklärung berufen sich auf diese Rechtslage. Andere halten dagegen, die Absicht der ECH verstoße gegen Ortsrecht. Widerspruch könne eingelegt werden. Die Gegner der Umwandlung führen ins Feld, die Stadt habe eine Verpflichtung, nicht nur gegenüber dem Investor sondern auch eine Pflicht gegenüber den Mitbürgern.
Die Befürworter von damals seien von Baufachleuten über die Konsequenzen des Unterschiedes zwischen Küstenwald und privatem Hotelpark im Unklaren gelassen geworden.
Sie verweisen darauf, dass auch ECH B-Planänderungen beantragt und durchgesetzt habe. Dieses Recht stehe auch der Stadt zu.