News-Archiv März 2008

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FC Hansa Rostock gegen Hertha BSC Berlin: An- und Abreise zum Fußballspiel - ruhig aber nicht ganz ohne Störungen

Region Rostock | 17.03.2008 - 12:52:08

Rostock. Zum Heimspiel des FC Hansa Rostock gegen Hertha BSC Berlin am letzten Wochenende reisten wieder sehr viele Fans beider Vereine mit Zügen der deutschen Bahn AG nach Rostock. Die für die u.a. bahnpolizeilichen Aufgaben zuständige Bundespolizeiinspektion Rostock sorgte in den Zügen, an den Unterwegsbahnhöfen und vor allem am Hauptbahnhof Rostock und den Haltepunkten in der Hansestadt für die Sicherheit des Bahnverkehrs sowie der Bahnreisenden. In der Anreise zum Spiel wurden in zehn Regelzügen der Deutschen Bahn AG insgesamt 700 Fans des FC Hansa Rostock und 1330 Fans von Hertha BSC festgestellt. In der Rückreise waren es 950 Fans des FC Hansa Rostock und 1900 Fans von Hertha BSC. Durch die eingesetzten Beamten der Bundespolizei wurden insgesamt sechs Straften festgestellt. Es handelt sich hierbei um zwei Fälle von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, zwei Fälle von Beleidigung, ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und ein Fall des  Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger   Organisationen. Ein 20-jähriger Jugendlicher hat im Rahmen der Anreise auf dem Hauptbahnhof mehrere Fußballfans verbal belästigt und wahllos nach einigen Fans getreten. Bei der Identitätsfeststellung leistete er aktiven Widerstand, indem er in Richtung der eingesetzten PVB schlug und anschließend versuchte, sich der polizeilichen Maßnahme durch Flucht zu entziehen. Der junge Mann wurde gestellt und in Gewahrsam genommen. Die Beamten stellten bei ihm einen Atemalkoholwert von 2,07 Promille fest. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen von der Dienststelle entlassen. Bei der Abreise der Fußballfans rief ein 25 Jahre alter Jugendlicher im Tunnelbereich des Rostocker Hauptbahnhofes laut den Hitlergruß. Beamte nahmen ihn mit zur Dienststelle und beanzeigten ihn wegen des Verdachts des Verwendens von Kenzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Ermittlungen dauern an.
(ots)


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