News-Archiv Januar 2010

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Futternotzeit: Fütterungsverbot im Landkreis Bad Doberan aufgehoben

Region Bad Doberan | 29.01.2010 - 10:47:21

Bad Doberan. Die lang anhaltende Frostperiode und die geschlossene Schneedecke machen den Wildtieren zunehmend zu schaffen. Besonders das heimische Schalenwild, hauptsächlich betroffen sind hier das Rot-, Dam- und Rehwild, gerät zunehmend in Futternot. Vielerorts haben diese Wildarten keine Möglichkeit mehr, an natürliche Äsung zu gelangen und in ausreichender Menge Futter zu finden.
Aus diesem Grunde hat der Landkreis Bad Doberan in seiner Eigenschaft als untere Jagdbehörden und unter Einbeziehung der örtlichen Jägerschaft geprüft und festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Feststellung einer so genannten Notzeit für Schalenwild vorliegen. Demzufolge wird das Fütterungsverbot nach § 18 Abs. 1 Satz 2 des Landesjagdgesetzes M-V mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf für die Bereiche, in denen das Wild an Futternot leidet, aufgehoben.
Die untere Jagdbehörde weist darauf hin, dass die Jagdausübungsberechtigten verpflichtet sind, gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 des Landesjagdgesetzes M-V für eine angemessene und artgerechte Wildfütterung zu sorgen.
In der Notzeit ist das Erlegen von Schalenwild (Schwarzwild) in einem Umkreis von 200 Metern an Fütterungen verboten.
Alle Waldbesucher werden gebeten, sich so zu verhalten, dass das Wild in dieser Zeit möglichst wenig beunruhigt wird.


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