News-Archiv März 2008

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Bundespolizei verhindert unerlaubte Einreisen im Überseehafen Rostock

Region Rostock | 20.03.2008 - 08:02:37

Bundespolizei im Überseehafen RostockRostock. Am 18.03.2008 gegen 22:00 Uhr haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Rostock zwei männliche russische Staatsangehörige im Alter von 24 und 27 Jahren auf dem Parkplatz einer Fährgesellschaft im Rostocker Überseehafen festgestellt und kontrolliert. Die beiden Männer wiesen sich mit ihren russischen Reisepässen aus, in denen sich deutsche Schengen-Visa befanden. Diese Visa gestatteten im Zeitraum vom 06.03.2008 bis zum 26.03.2008 die einmalige Einreise nach Deutschland und einen Aufenthalt von maximal sieben Tagen in der Bundesrepublik.  ...

Die Personen hielten sich nach ihrer Einreise jedoch insgesamt elf Tage in Deutschland auf und haben demzufolge die Aufenthaltsdauer des Visums um fünf Tage überschritten. Die Bundespolizeiinspektion Rostock ermittelt nun wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz.
Am 18.03.2008 um 11:00 Uhr haben Bundespolizeibeamte im Seehafen Rostock einen aus Dänemark kommenden Reisebus kontrolliert. Dabei stellten sie vier Personen fest, die sich nur mit ihren norwegischen Identitätskarten auswiesen. Da diese Identitätskarten nicht zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland berechtigen, wurden alle vier Personen mit zur Dienststelle genommen. Die Überprüfung ihrer personenbezogenen Daten über die norwegischen Behörden ergab, dass zwei der Männer 22 Jahre alt sind und 2003  bzw. 2004 einen Asylantrag in Norwegen gestellt haben, der aber abgelehnt wurde. Seitdem halten sie sich unerlaubt in Norwegen auf. Die beiden Personen werden heute dem Haftrichter vorgeführt und anschließend nach Norwegen zurückgeschoben. Die Bundespolizei hat Anzeige wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz gefertigt. Die dritte Person (34 Jahre) ist seit Mai 2007 in Besitz eines norwegischen Passes und somit norwegischer Staatsangehöriger. Die Überprüfung des vierten Mannes (25 Jahre) ergab, dass er afghanischer Staatsangehöriger ist und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Norwegen besitzt. Da beide über einen gültigen Aufenthaltstitel für Norwegen verfügen, wurden sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen von der Dienstelle entlassen und reisten mit der Fähre nach Dänemark aus.
(ots)


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