News-Archiv März 2008
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Bundestag beschließt Gesetz gegen Mondpreiswerbung und Preisschaukelei
Nachrichten aus Deutschland | 20.03.2008 - 09:29:03
Berlin. Jeder Händler der mit unwahren Vorher-Nachher-Preisen wirbt muss sich nun warm anziehen, denn auf Preislügen, Mondpreiswerbung und Preisschaukelei stehen jetzt 2 Jahre Gefängnisstrafe. Das hat der Bundestag entschieden:
§ 16 Strafbare Werbung
(1) Wer in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, durch unwahre Angaben irreführend wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dieses Gesetz soll den Verbraucher vor unwahren Preisangaben schützen, nachdem festgestellt wurde, dass fast keine Werbung mehr ohne durchgestrichene Preise veröffentlicht wird und oft falsche Herstellerpreisangaben oder Statt-Preise gedruckt werden. Auch das Heraufsetzen von Preisen um diese dann zu senken wird künftig mit Gefängnisstrafen geahndet. (Preisschaukelei)
Verbraucherschützer begrüßen das neue Gesetz und hoffen, dass jeder Verbraucher nun die Möglichkeit nutzt, bei Verdacht von unwahren Preisangaben Strafanzeige bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft zu erstatten.
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