News-Archiv Februar 2010
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Gartenabfälle verbrennen - aber richtig
Region Bad Doberan | 26.02.2010 - 20:59:18
Bad Doberan. Mit dem Monat März steht wieder die Zeit der Gartenfeuer ins Haus, kleine Feuer, die bei unsachgemäßer Handhabung schnell zum großen Streitpunkt in der Nachbarschaft werden können.
Um diesen Streit möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen, weist das Umweltamt des Landkreises Bad Doberan auf die Einhaltung der Bedingungen für das Verbrennen pflanzlicher Abfälle hin.
Grundsätzlich ist das Verbrennen im März und Oktober nur werktags und nur zwei Stunden lang täglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr erlaubt.
Verbrannt werden dürfen wirklich nur pflanzliche Abfälle. Andere Abfälle, wie Bauholz, Kartonagen, Reifen oder Plaste, gehören ausdrücklich nicht dazu. Wer sie trotzdem verbrennt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Für Fragen und Hinweise steht das Umweltamt unter der Telefonnummer 038203-60564 gern zur Verfügung.
Ausführliche Hinweise zum Verbrennen von Gartenabfällen sind auch im Internet unter www.lk-dbr.de/aktuelles veröffentlicht.
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