News-Archiv April 2010

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Disziplinarmaßnahme und Schadensersatzanspruch gegen Bad Doberaner Bürgermeister?

Region Bad Doberan | 29.04.2010 - 14:25:15

Bad Doberan / w. v. Es geht zwar um Glas - genauer um Fensterscheiben - die beim Umbau der Kampschule mangelhaft eingesetzt wurden. Aber so richtig durch die Kosten zu sehen vermögen die Bad Doberaner Stadtvertreter offensichtlich nicht. 
So weit so klar: Der Fehler schuf erheblichen Schaden; 128 000 Euro, ist zu lesen. Das Geld wollte die Stadt von der Doberaner Baufirma - ihr Chef soll selbst in der SPD-Fraktion sitzen -  zurück klagen. 
Der Streit vorm Rostocker Landgericht endete im Vergleich. Der Bürgermeister gab sich  mit lediglich 30 000 Euro zufrieden. 
Aber er machte die Rechnung ohne den Wirt, die Stadtvertreterversammlung. Nach Auffassung von Abgeordneten wäre er dazu verpflichtet gewesen. Sie sehen das als "vorsätzliche Dienstpflichtverletzung".
Vertreter dreier Gruppierungen griffen die Umgehung in einer Beschlussvorlage auf und fordern Prüfung, ob eine Disziplinarmaßnahme möglich ist und Schadenersatzanspruch gegen den Bürgermeister gestellt werden sollte. Das Papier lag dem Plenum am Montag vor, nachdem es zuvor in den Ausschüssen öffentlich beraten worden war. 
Nun brachte Heinz Keuer (Grüne) Bedenken vor. Dürfe die Angelegenheit überhaupt, öffentlich vor den Bürgern beraten werden, fragte er. Klare Einigkeit wurde nicht erzielt, obwohl sich eine knappe Mehrheit für nicht öffentlichte  Erörterung aussprach. 
 
Mit einer Erklärung zum Auftakt des Abends hatte Hartmut Polzin zunächst einmal Wind aus den Segeln genommen und mitgeteilt: er habe ein  Disziplinarverfahren gegen sich selbst bei der Kommunalaufsicht eingeleitet und erwarte von der Untersuchung Entlastung von den Vorwürfen.     
 
Klärungsbedarf gibt es auch im Zusammenhang mit der Beschlussvorlage zur 3. Änderung  von B- Plan 25. Sie soll zur Einrichtung und attraktiveren Nutzung des Servicebereichs für "Eingeborene" - so der Volksmund -  und Gäste außerhalb des Grand Hotels dienen. 
Wie der Bürgermeister in der Diskussion mitteilte, traf im Rathaus am 
gleichen Tag eine weitere Ergänzung ein. Sie sei  noch nicht genügend bekannt, um eine gültige Aussage darüber zu treffen. Möglicherweise könne sie hilfreich sein, zumal die 3. Ergänzung zwar den Vorlagen der 2. Änderung, aber nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspreche. 
 
Die 3. Änderung, hinter der Bürger von Heiligendamm und eine ICH Ingenieur-Concept-Heiligendamm-GbR steht, strebt u.a. an, einen Spielplatz, Strandversorgung und Ersatz für das zwar vorhandene aber zum Abriss vorgesehene WC am Strand zu errichten und zu betreiben.  
 
Der Spielplatz soll öffentlich sein; die Bewirtschaftung will die neue ICH übernehmen. Die Finanzierung sei vertraglich zwischen ECH und Stadt gesichert. Die Strandversorgung sei für  saisonalen Betrieb, Bistro-Angebot und Strandbedarf zuständig. Die Debatte drohte auszuufern  und wurde deshalb abgebrochen.
 
Einen Spielplatz auf dem Kamp wird es vorläufig nicht geben. Die endgültige Entscheidung soll im Zusammenhang mit der schon lange beabsichtigten Neugestaltung der Anlage getroffen werden. Wie  Joachim Seehaus (CDU) nach Anfrage bei der Kreisverwaltung mitteilte, gebe es keine Voraussetzungen für die Einrichtung, die in den 50er/60er Jahren schon einmal da war. Die NPD nahm ihren Antrag von der Tagesordnung. 
 
Trotz Bedenken dürfen "Google-Autos" auf Doberans Straßen fotografieren und die Aufnahmen veröffentlichen. Eine Mehrheit der Abgeordneten meint,  der Stadt sei mit dem zu erwartenden Bekannt-heitsgrad mehr geholfen als mit dem Verbotsantrag Harry Klinks (FDP).
 
Foto oben:
Bürgermeister Hartmut Polzin
Quelle: Archiv Stadtanzeiger am Samstag/Frank-Andreas Jütte


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Öffentliche Disziplinarangelegenheiten?

Zur Sitzung der Stadtvertreterversammlung am 14.12.2009 hat der Bürgerbund die Beschlussvorlage Nr. 149/09 mit dem Titel „Disziplinarangelegenheit“ eingebracht. Sie sollte und wurde im nichtöffentlichem Teil der Sitzung behandelt. Die Beschlussvorlage Nr. 030/10 „Prüfung der Notwendigkeit von disziplinarischen Maßnahmen ...“ wollte der Bürgerbund öffentlich diskutieren. Den juristischen Laien - und die muß es in jeder Stadtvertretung geben - erschließt sich nicht, warum die eine Vorlage öffentlich, die andere nicht öffentlich behandelt werden soll. Die Behandlung solcher und ähnlicher Vorlagen wurden in der Wahlperiode 2004-09 immer nichtöffentlich behandelt. Die Juristen unter den Stadtvertretern haben in dieser Praxis keine Verstoß gegen die Gesetzlichkeit gesehen.

05.05.2010 - 12:21:51


 

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