News-Archiv Juni 2010
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Grüne: Schwaan braucht Gehölzschutzsatzung!
Region Bad Doberan | 02.06.2010 - 09:47:13
Bad Doberan. Bekanntlich wurden vor kurzem wieder einmal durch die Stadtverwaltung bzw. in deren Auftrag Bäume im Schwaaner Stadtgebiet zurück geschnitten. Grundsätzlich ist, sofern das fachmännisch und in angemessenen Zeitabständen von etwa 5 Jahren geschieht, nichts dagegen einzuwenden. Dass diese Frist oft nicht eingehalten wird und der Schnitt obendrein zu einem ungeeignten Zeitpunkt geschieht, ist in der Vergangenheit bereits mehrmals kritisiert worden. Bislang ohne Erfolg. Man versteht daher sehr gut die Empörung vieler Bürger. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz § 39 Abs. 5 Nr. 2 ist das Schneiden von Bäumen außerhalb des Waldes grundsätzlich in der Zeit vom 01 März bis zum 30. September aus Gründen des Artenschutzes, von wenigen Ausnahmen abgesehen, verboten. Selbst wenn es das Verbot nicht gäbe, müsste es eigentlich jedem einleuchten, dass innerhalb dieses Zeitpunktes auch das Brutgeschäft der Vögel gestört wird. Das unsensible Vorgehen der Verwaltung mag auf Unkenntnis oder auf großzügige Auslegung von Interpretationsspielräumen im Gesetz beruhen. Es beweist jedoch einmal mehr, dass die Stadt Schwaan dringend eine Gehölzschutzsatzung benötigt. Nur so eine Satzung schafft rechtliche Klarheit darüber, was im Stadtgebiet gewollt und daher zulässig ist. Das gäbe auch der Verwaltung eindeutige Vorgaben.
„Bündnis 90 – Die Grünen werden daher schnellstmöglich den Entwurf einer Satzung zum Schutz des Baum- und Gehölzbestandes, der auch den neuen rechtlichen Anforderungen entspricht, noch in diesem Jahr der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorlegen” hieß es kürzlich in einer Mitteilung des Ortsverband Schwaan.
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