News-Archiv Juni 2010
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Änderungen zum Vergaberecht für Ausschreibungen
Tipps & Infos | 17.06.2010 - 13:15:05
Schwerin. Am 10. Juni 2010 wurde die "Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung (VgV) " im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht (BGBl. I Nr. 30, S. 274) und trat am 11. Juni 2010 in Kraft.
Damit gilt das geänderte Vergaberecht ab sofort für Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte (VOL = höher als 193.000 Euro, VOB = höher als 4.845 Euro). Für die Vergabe unterhalb dieser Schwellenwerte - und damit die nationale Vergabe -sind die Einführungserlasse zur VOB, VOL und VOF für diese Woche angekündigt. Die Wertgrenzen für die frühzeitige Vergabe nach der VOL/A und VOB/A liegen bei 100.000 Euro. Die beschränkte Ausschreibung nach der VOB/A ist bei Werten unterhalb 1.000.000 Euro zulässig.
Die aktuellen Regelungen finden Sie unter: www.abst-mv.de/aktuelles. Die Auftragsberatungsstelle (ABST MV e.V.) ist eine Einrichtung der drei Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern.
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