News-Archiv September 2010

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Geschädigte der Volkssolidarität-Immobilienfonds gehen in die Offensive

Mecklenburg-Vorpommern | 07.09.2010 - 16:23:01

Rostock/Bad Doberan. Fast 400 VS-Immobilienfonds Geschädigte haben sich bereit erklärt, die jetzt notwendigen Schadenersatzverfahren gegen zwei Kreisverbände der Volkssolidarität organisatorisch und auch finanziell zu unterstützen. Die bis zu 30 Verfahren sind vorbereitet und werden durch die renommierte Anwaltskanzlei Resch aus Berlin betreut. Die Begründungen für die Ansprüche stützen sich auf Recherchen des Geschädigtenverbandes - IVG- und  werden auch Bezug nehmen auf die Ermittlungsergebnisse der Rostocker Staatsanwaltschaft, die demnächst abgeschlossen sein werden. Im parallel laufenden Insolvenzverfahren gegen zwei Fondsgesellschaften und gegen die Prof. Ihlefeld-Stiftung bestehen dagegen kaum noch Hoffnung Gelder zu retten.
 
Nach Auffassung der Kanzlei Resch haben die beiden Kreisverbände Bad Doberan/Rostock-Land und Mecklenburg-Mitte nicht nur als Gesellschafter der beiden Fondsgesellschaften agiert, sondern waren de facto Vertriebspartner dieser Fonds und damit mitverantwortlich für die Falschberatung unter dem Logo der Volkssolidarität.
 
Bislang hat die Volkssolidarität alle Forderungen und Verantwortlichkeiten von sich gewiesen. Jetzt aber, so der Vorsitzende des Geschädigtenverbandes,  Gottfried Hörnig, wird sich die Volkssolidarität – und nicht nur die beiden Kreisverbände - auf massive Fakten, Aussagen und juristisch hinterlegte Begründungen einstellen müssen.


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Gericht lehnt Anlegeransprüche ab

Presseinformation

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Datum: 27.08.2010



Erste Anlegerklage abgewiesen
Gericht lehnt Vorgehen gegen Kreisverbände der Volkssolidarität ab

Nach einem heute ergangenen Urteil des Landgerichts Rostock können geschädigte Anleger keine Schadensersatzforderungen gegen die Kreisverbände Bad Doberan und Mecklenburg-Mitte geltend machen. Die entsprechende Klage eines Ehepaares aus Güstrow vom November 2009 ist vollständig abgewiesen worden. Die Kläger hatten 1998 in ein Immobilienprojekt der Volkssolidarität-Sozial-Immobilien GmbH investiert und ihr Geld zum Teil verloren. Grund war die im vergangenen Jahr eingetretene Insolvenz der GmbH. Die beiden Kreisverbände sind deren Gesellschafter. Sie waren aber weder in die Geschäftsführung, noch in die Herstellung des Werbeprospekts für das Projekt involviert.

Die Kläger hatten eine Entschädigung von beiden Kreisverbänden gefordert und argumentiert, diese hätten hinter der Volkssolidarität-Sozial-Immobilien GmbH gestanden. Die Verbände der Volkssolidarität müssten daher für die Insolvenz der GmbH einstehen. Das Gericht hatte erstmals über den Verlust von Einlagen bei einer Volkssolidarität-Gesellschaft zu entscheiden, an der die Volkssolidarität beteiligt ist. Es sah jedoch keinen Anlass, den festen Grundsatz zu durchbrechen, dass die Gesellschafter für Schulden einer GmbH nicht haften. Ansprüche gegen die Kreisverbände aus Prospekthaftung hat es wegen der bereits 2002 eingetretenen Verjährung ebenfalls abgelehnt.

Damit fehlt auch weiteren Geschädigten die Grundlage, die Verbände der Volkssolidarität in Anspruch zu nehmen. Viele Anleger hatten sich nach der Insolvenz von Immobiliengesellschaften im Umkreis der Volkssolidarität zu Interessengruppen zusammengeschlossen. Die Organisatoren dieser "Anlegerschutzvereine", zu denen die Verbraucherzentrale M-V und interessierte Anwälte gehören, hatten die Geschädigten über die geringen Aussichten einer Klage nicht informiert. Die heutige Entscheidung lässt klar erkennen, dass die Anleger sich ausschließlich an den Insolvenzverwalter halten können und an diejenigen, die persönlich für den Verlust der Einlagen verantwortlich sind.

Gegen diese Verursacher der eingetretenen Vermögensschäden geht derzeit nicht nur die Staatsanwaltschaft vor, sondern auch die betroffenen Kreisverbände sind hier aktiv.



Über Dr. Kramp Rechtsanwälte

Die 1996 in Rostock gegründete Kanzlei Dr. Kramp Rechtsanwälte berät und vertritt vor allem Unternehmen in den für sie relevanten Rechtsgebieten. Daneben betreut sie die öffentliche Hand und auch Privatpersonen, die eine professionelle Interessenwahrnehmung benötigen. Zu den Kernkompetenzen der Kanzlei gehören das Wirtschaftsrecht, hier vor allem das Handels- und Gesellschaftsrecht, sowie das Arbeitsrecht. Ziel von Dr. Kramp Rechtsanwälte ist es, qualifiziert und effektiv mit Augenmaß zu beraten und so die Interessen der Mandanten zu schützen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.kramp.de





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Internet: http://www.kramp.de/

08.09.2010 - 11:29:47

Schuchmilsky eMail Homepage

Auch wenn nach § 43b BRAO das Werbeverbot für Rechtsanwälte aufgeweicht wurde, sollte eine werbefinanzierte Zeitung Information und Werbung strikt trennen. Dies ist leider im obigen Artikel nicht der Fall und somit gehen ihr Einnahmen verloren. Bei den vielen Problemen die momentan im Internet durch Abmahnungen von dubiosen Rechtsanwaltskanzleien auftauchen, sollte der von mir sehr geschätzte "Stadt-Anzeiger" aufpassen, nicht auch noch davon betroffen zu werden.

14.09.2010 - 07:42:06

Martin Dostal eMail Homepage

Man sieht aber schon, was Artikel und was Kommentar ist. Solange der Kommentar nicht in der Zeitung veröffentlicht wird, ist es wohl okay. Wenngleich ich es auch nicht gut finde, wenn jemand so offensiv in Kommentarfunktionen für sich wirbt.

02.10.2010 - 13:41:01


 

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