News-Archiv April 2008

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Veterinäramt Bad Doberan: Impfaktion gegen Blauzungenkrankheit

Region Bad Doberan | 04.04.2008 - 15:13:07

Bad Doberan. Sei mehreren Jahren wird die Verbreitung der Blauzungenkrankheit, einer Viruserkrankung, vom Süden Europas in die gemäßigten Zonen des Nordens beobachtet. Von dieser nach einem Symptom benannten Erkrankung können Wiederkäuer, insbesondere Schafe (auch Mufflons) und Rinder, aber auch Ziegen betroffen sein. Die Tierseuche ist anzeigepflichtig.
 
Die klinischen Symptome bei erkrankten Rindern sind Entzündungen der Zitzenhaut und Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien. Zudem treten Ablösungen von Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls sowie Blasen am Kronsaum auf. Diese Symptome ähneln somit Symptomen der Maul- und Klauenseuche.
Schafe zeigen etwa sieben bis acht Tage nach der Infektion die ersten Anzeichen einer akuten Erkrankung: erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde. Bald nach dem Anstieg der Körpertemperatur schwellen die geröteten Maulschleimhäute an. Es kommt zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge schwillt an und wird blau und kann aus dem Maul hängen. An den Klauen rötet sich der Kronsaum und schmerzt. Die Schafe können lahmen, bei tragenden Tieren kann die Krankheit zum Abort führen.
 
Menschen sind durch das Virus grundsätzlich nicht gefährdet. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.
 
Übertragen wird die Blauzungenkrankheit nicht unmittelbar von Tier zu Tier, sondern durch Mücken. Bisher war hauptsächlich die Mücke Culicoides imicola als Überträger dieser Infektionskrankheit bekannt. Inzwischen geht man aber davon aus, dass auch eine einheimische Gnitzenart als Überträger fungieren kann.
 
Um eine weitere Ausbreitung der Blauzungenkrankheit zu verhindern startet das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg- Vorpommern in Zusammenarbeit mit der Tierseuchenkasse eine landesweite Impfaktion. Da der Impfstoff über die Veterinärämter verteilt wird, ist es notwendig alle Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter zu erfassen.
 
Das Veterinäramt des Landkreises Bad Doberan weist darauf hin, dass Tierhalter, die ihrer Registrierpflicht nach der Viehverkehrsverordnung nicht nachgekommen sind, keinen Impfstoff erhalten und zudem mit empfindlichen Bußgeldern rechnen müssen. Diese werden daher dringend gebeten, ihrer Registrierpflicht umgehend nachzukommen. Meldeformulare stehen im Internet unter www.lk-dbr.de zur Verfügung oder auf Anforderung vom Veterinäramt bezogen werden.


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